Der Schulgemeinschaftsausschuss (SGA) ist das vom Gesetzgeber eingerichtete Diskussions- und Entscheidungsgremium zu verschiedenen Bereichen des Schulbetriebes und des Lehrplanes, in dem neben dem Direktor als Vorsitzenden je drei Lehrer*innen, drei Schüler*innen der Oberstufe und Elternvereinsvorstandsmitglieder mit Stimmrecht vertreten sind. Die Vertreter*innen der Eltern werden vom Elternverein entsandt und in der Hauptversammlung gewählt.
Bei den meisten Abstimmungen bedarf es einer einfachen Mehrheit, bei besonderen Entscheidungen (wie Änderungen an der Hausordnung) wird eine sogenannte doppelte Zweidrittel-Mehrheit benötigt. Dies bedeutet, dass sowohl insgesamt, als auch in jeder einzelnen Gruppe zumindest zwei Drittel der SGA-Mitglieder dem Antrag zustimmen müssen.
Die Vertreter*innen der Eltern sind im SGA der Obmann/die Obfrau, der/die Kassier*in und der/die Schriftführer*in und werden bei Terminproblemen durch den/die jeweilige/n Stellvertreter*in vertreten.
Dem SGA obliegt die Entscheidung über:
- mehrtägige Schulveranstaltungen
- die Erklärung einer Veranstaltung zur schulbezogenen Veranstaltung
- die Durchführung von Elternsprechtagen (einschl. Terminfestlegung)
- die Hausordnung
- die Bewilligung zur Durchführung von Sammlungen
- die Bewilligung zur Organisierung der Teilnahme von Schüler*innen an schulfremden Veranstaltungen
- die Durchführung von Veranstaltungen der Schulbahnberatung
- die Durchführung von Veranstaltungen betreffend die Schulgesundheitspflege
- Vorhaben, die der Mitgestaltung des Schullebens dienen
- die Erlassung schulautonomer Lehrplanbestimmungen
- die schulautonome Festlegung von Eröffnungs- und Teilungszahlen
- schulautonome Schulzeitregelungen
- die schulautonome Festlegung von Reihungskriterien
- die Erstellung von Richtlinien über die Wiederverwendung von Schulbüchern
- Kooperationen mit Schulen oder außerschulischen Einrichtungen
Die Beratung insbesondere über:
- wichtige Fragen des Unterrichtes
- wichtige Fragen der Erziehung
- Fragen der Planung von Schulveranstaltungen
- die Wahl von Unterrichtsmitteln
- die Verwendung von Budgetmitteln der Schule
- Baumaßnahmen im Bereich der Schule